Diesmal hat die BPJM einige Spiele auf die Rote Liste gesetzt. Unteranderem sind Resident Evil: Operation Raccoon City, Left 4 Dead 2 und Dead Rising 2 betroffen. Im Falle von Resident Evil und Left for Dead betrifft dies natürlich nur die ungeschnittenen Fassungen.
Weiterhin bringen es Bulletstorm, !!die Gamecube Version!! von Resident Evil: Code Veronica X, die Komplete Edition des neue Mortal Kombat und The House of The Dead Overkill: Extended Cut zu zweifelhaftem Ruhm.
Details zu den Indizierungen findet ihr in der Liste unten.
Indizierungen & Beschlagnahmungen Juli 2012:
Bulletstorm
Limited Edition, Playstation 3, EU-Version
Electronic Arts Deutschland GmbH
Liste A
Dead Rising 2
Playstation 3, UK-Version
Capcom/CE Europe Ltd., London/GB
Liste B
Left 4 Dead 2
PC DVD-ROM, UK-Version
Valve Corporation, Bellevue/USA
Liste B
Mortal Kombat – Komplete Edition
Playstation 3, UK-Version
Warner Bros. Interactive Entertainment, Burbank/USA
Liste B
Prototype 2
Radnet Edition, Playstation 3, UK-Version
Radnet Edition, Playstation 3, EU-Version
Radnet Edition, Xbox 360, UK-Version
Activision Blizzard International U.A., Schiphol-Rijk/NL
Liste A
Resident Evil Code: Veronica X
Nintendo GameCube, US-Version
Capcom Entertainment, Sunnyvale/USA
Liste A
Resident Evil: Operation Raccoon City
Playstation 3, UK-Version
Capcom CE Europe Ltd., London/GB
Liste B
The House of the Dead: Overkill – Extended Cut
Playstation 3, EU-Version
SEGA Europe Ltd., Brentford/GB
Liste B
Erläuterung:
- Liste A: Medien mit jugendgefährdenden Inhalten.
- Liste B: Medien, die als strafrechtlich bedenklich einzustufen wären und somit einem Verbreitungsverbot unterliegen würden.
Quelle: schnittberichte.com
Indizierungen & Beschlagnahmungen Juli 2012,





Sehr schön, Resident Evil Code: Veronica X. Habe ich übrigens noch hier, falls jemand interesse hat. Der Wert ist aber grade gestiegen
Das gute Mortal Combat-oh ja “FINISH HIM”…….
Ja Maik, durch den ganzen Quatsch werden nur die Kiddies auf die Games scharf. Ich versteh bis heute nicht, was das soll. Wer eines der Spiele haben möchte bekommt es ohne große Umwege. Da kann Vater Staat noch so viel mahnend mit dem Zeigefinger wedeln.
Das Wichtige an der Indizierung ist, das für diese Spiele nicht öffentlich geworben werden darf und sie unter der Ladentheke verkauft werden müssen oder in zugewiesen über 18 bereichen. Also ist es schon sehr wichtig das man im Normalen Fall nicht darunter liegt, es seiden man möchte dadurch bekannt werden
Ist schon klar, was die BPJM damit erreichen möchte. Meiner Meinung nach wird nur falsch an die Sache angegangen. Sinnvoller wäre es die Indizierung abzuschaffen und verstärkt darauf zu achten das Spiele nur an diejenigen verkauft werden die auch das entsprechende Alter vorweisen können und darauf zu achten, dass die Elternteile die Freigaben nicht als Empfehlung sehen.
RE:ORC auf Liste B? Ich verstehe die Welt nicht mehr.