Viele Beobachter sehen in der Verurteilung zur Bewährung auch einen Grund in der Glaubwürdigkeit des betreffenden Zeugen. Wird dem „Taschenlampenhaider“, wie Maximilian K. genannt wird, nun das gleiche Schicksal drohen, wie dem Drachenlord?
Auch das Internet spart nicht mit Häme über die „Haider“. Die Stimmung schwenkt deutlich um und viele User können die Handgreiflichkeiten von Rainer Winkler durch jahrelange Terrorisierung derartiger Menschen nachvollziehen. So schreibt der Twitter-User Jogi Dingenskirchen: „Haider gleich wohlstandsverwahrlostes, asoziales Gesindel, welches die vermeintliche Anonymität des Internets nutzt, um kollektiv einen Menschen fertig zu machen, der nicht in der Lage ist, sich adäquat zur Wehr zu setzen. Was fürn erbärmliches Verhalten.“
Ein anderer schreibt: „Aus Hatern wurden Fans. Danke an alle, die gestern in Nürnberg waren, und dem Gericht vor Ort gezeigt haben, was für Menschen der Drachenlord tagtäglich ertragen muss. Und speziellen Dank an Maxi! Dein Benehmen war maßgeblich für Rainers Bewährung.“
Das hohe Medienaufkommen vor dem Gerichtsgebäude sorgt auch dafür, dass viele sogenannte „Haider“ oder Hater sich in Interviews äußern oder in Bewegtbildern festgehalten werden. Hier zeigt sich, dass viele von ihnen möglicherweise selber im Abseits der Gesellschaft stehen und in Rainer Winkler ein Ventil gefunden haben, ihre „Andersartigkeit“ auf andere zu projizieren, wie uns die Diplompsychologin Daniela M. (Name v. d. Redaktion geändert) auf Nachfrage erklärte: „So würden die Opfer selber zu Tätern.“
Währenddessen hat die Hatercommunity den vermeintlichen Arbeitgeber von Maximilian K. identifiziert. Ein Malermeisterbetrieb in der Nähe von Regensburg. Schon nach wenigen Stunden gab es diverse 1-Sterne Bewertungen auf Google für das kleine Familienunternehmen und laut Inhaber zahlreiche Anrufe. Erst als der Inhaber über den Firmenaccount darüber informierte, dass Maximilan K. seine Lehre nach einem halben Jahr abgebrochen habe und man seit zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm hat, wendete sich das Blatt und die Bewertungen wurden in 5 Sterne umgewandelt. Nun hat der kleine Betrieb fast 1000 positive Rezensionen erhalten.
Update vom 22.03.2022: In wenigen Stunden steht Rainer Winkler vor dem Landgericht Fürth/Nürnberg in der Berufungsverhandlung. Am Mittwoch, den 23.03.2022 wird er sich ab 8:30 Uhr erneut wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung verantworten müssen. Der Drachenlord, wie der YouTuber sich nennt, hofft auf eine weitere Bewährung, damit er keine Haftstrafe absitzen muss.
Hier kommt es erneut auf die Zeugen und ganz stark auf seinen Bewährungshelfer an, der mit seiner Aussagen starke Auswirkungen am späteren Urteil haben wird. Die Tatsache, dass Rainer Winkler seit der Räumung seines Hauses keinen festen Wohnsitz mehr hat, könnte sich negativ auswirken.
Gründe für eine Bewährung | Gründe für eine Haftstrafe |
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Notwehr könnte neu bewertet werden | Mögliche neue Taten (z.B. Wiesen-Szene) |
Bewährungsauflagen erfüllt (günstige Sozialprognose) | Fortsetzung des Streamings im Internet |
Gutachten zur Schuldfähigkeit | - |
Wenn die Verteidigung jedoch darlegen kann, dass Rainer Winkler es seit der letzten Verhandlung geschafft hat, seine Sozialprognose deutlich zu verbessern, dann könnte es tatsächlich eine erneute Bewährung geben. Allerdings gehört ebenfalls dazu, dass der Drachenlord sämtliche Bewährungsauflagen erfüllt hat.
Die Hater des Drachenlords fiebern natürlich extrem auf den Termin hin und diskutieren mögliche Prozess-Urteile. Es ist mit einem extremen Besucheraufkommen schon in den sehr frühen Morgenstunden vor dem Landgericht zu rechnen, da viele der Hater sich Plätze als Zuschauer im Prozessraum sichern wollen. Auch das Medieninteresse ist noch einmal deutlich gestiegen und es wird mit einem hohen Presseaufkommen gerechnet.
Update vom 10.03.2022: In der Recherche zum Drachenlord ist einer der unten genannten Telegram-Kanäle aufgetaucht. Im Kanal befinden sich beinahe 26.000 Follower*innen. Gepostet werden dort vor allem Bilder und Videos zum aktuellen Standort von Rainer Winkler. Darüber hinaus wird dort der aktuelle Stand des verlassenen Hauses gepostet.
Erstmeldung vom 01.03.2022: Nürnberg – Die traurige Geschichte um den YouTuber Rainer „Drachenlord“ Winkler nimmt weiter ihren Lauf. Nachdem er im letzten Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht musste, nahm der Hass und der Hohn seiner Stalker*innen, die auch „Hater“ genannt werden, nur noch weiter zu. Nach etlichen Jahren des Terrors ist Drachenlord nun aus seinem Zuhause ausgezogen. Die Hater feiern das als „Sieg“, haben jedoch noch immer nicht genug. Die Hetzjagd geht weiter.
Was ist passiert? Winkler steht nach einer Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung noch immer vor Gericht. In Kürze steht das Berufungsverfahren des Drachenlord an. Wenige Tage vorher sorgte der YouTuber erneut für Aufsehen, als er ein neues Video auf seinem Kanal veröffentlichte. Dieses ist betitelt mit „Bin dann mal weg“ und behandelt seinen Auszug aus seinem Haus in Altschauerberg.
Nach etlichen Jahren des Terrors und der Belagerung durch seine sogenannten „Hater“ muss Drachenlord sein Zuhause nun verlassen. Die Stalker*innen feiern sich dafür selbst und bezeichnen es als „Sieg“. Was genau hier gewonnen worden sein soll, ist von außen vermutlich unmöglich zu erkennen. Für Unbeteiligte wirkt es wahrscheinlich eher so, als hätten hier alle verloren.
Wie sind die Reaktionen? In den sozialen Netzwerken türmen sich derweil Beiträge zum Auszug des Drachenlord aus seinem Zuhause. Dabei wird vor allem eines klar: die Niedertracht der Hater des Drachenlord scheint keine Grenzen zu kennen. Die Stalker*innen sprechen sich online gut zu und feiern den Auszug von Winkler als ihren eigenen „Sieg“.
Dabei wird auch klar: Drachenlord scheint keine Ruhe zu finden, egal wohin er geht. Die Stalker*innen machen auch weiterhin keinen Halt vor seiner Privatsphäre und teilen online sensible Informationen über ihn. Anscheinend gibt es Telegram-Kanäle, in denen die Verfolgung des YouTubers bestens dokumentiert ist und gefeiert wird.
Was passiert als nächstes? Das ist bisher unklar. Die Hater scheinen keinerlei Anstalten zu machen, ihre Hetzjagd abzubrechen. Dass sie damit eine Straftat begehen, ist ihnen entweder nicht bewusst oder schlichtweg egal. Unter §238 des Strafgesetzbuches ist unter Punkt 7. zum Thema „Nachstellung“ nämlich festgehalten: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht […]“.
Dass Rainer Winkler kein normales Leben mehr führen kann, weil ihm ein mit Hass und Schadenfreude erfüllter Mob hinterher jagt, als gäbe es kein Morgen mehr, sollte inzwischen klar sein. Die Verantwortlichen zu finden, dürfte allerdings enorm schwer werden. Wir als Redaktion verurteilen das Verhalten der Hater aufs schärfste und hoffen, dass es Drachenlord irgendwie gelingt der Hetzjagd zu entkommen. Solltet ihr über Postings stolpern, in denen sensible Informationen zu Drachenlord verbreitet werden, empfehlen wir euch, diese unverzüglich zu melden.